Immobilienunterlagen online beantragen

Über das Formular für Immobiliendokumente können Sie verschiedenste wichtige Unterlagen für Ihre Immobilie ab 24,90 € online anfordern. Zur Zeit werden Grundbuchauszüge, Liegenschafts- bzw. Flurkarte, Altlastenverzeichnis, Teilungserklärung, Erschließungsbescheinigung und Bebauungspläne unterstützt. Die Unterlagen erhalten Sie im Anschluss der Beantragung per Mail oder per Post. Wir sind keine staatliche Stelle sondern ein privates Dienstleistungsunternehmen das Ihnen Arbeit abnimmt. Die Kosten werden Ihnen im Rahmen der Beantragung angezeigtDie Beantragung erfolgt vollständig online. Sie benötigen keinen Drucker.  Ihnen stehen Erklärungen und Ausfüllhilfen zur Verfügung, um die Beantragung weiter zu vereinfachen.   

Zahlungsarten: Paypal, Kreditkarte, Lastschrift oder Sofortüberweisung 

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Antragstypen
zur Auswahl
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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns gern persönlich.

Die Beantragung funktioniert wie folgt: Sie rufen das Online Formular auf und beantworten einige Fragen zur Immobilie und zu welchem Zweck Sie die Unterlagen benötigen. Dies ist notwendig, da es sich zum Teil um vertrauliche Daten handelt. Im Anschluss wählen Sie die gewünschten Unterlagen aus.

Sie bezahlen die Servicegebühr i.H.v. 25,00 – 30,00 € je Antrag per Lastschrift, Paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Wir recherchieren die zuständigen Stellen und leiten den Antrag weiter. Ihre Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 2-14 Werktagen per Post oder per E-Mail zugesandt. 

Nein, auch weiteren Personengruppen ist die Einsicht gestattet. Voraussetzung für Einsicht in das Grundbuch ist das sogenannte berechtigte Interesse. Reine Anfragen aus Neugier sind nicht zulässig. 

Ein uneingeschränktes Recht auf Einsicht des Grundbuchs haben folgende Gruppen:

  • Die Eigentümer des Objekts
  • Sämtliche Inhaber von Rechten an der Immobilie

Einsicht gewährt werden kann bei berechtigtem Interesse darüber hinaus:

  • Personen, die vom Eigentümer zur Einsichtnahme bevollmächtigt wurden
  • Gläubiger des Eigentümers, die einen Vollstreckungstitel haben und eine Zwangsversteigerung anstreben
  • Mieter die Zweifel daran haben, ob der Vermieter auch wirklich der eingetragene Eigentümer des Objekts ist
  • Kaufinteressenten, die sich in konkreten Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer befinden
  • Erben, die sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Objekts verschaffen möchten, um zu entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten.

Auch weitere Personen können ein berechtigtes Interesse besitzen, welches glaubhaft gemacht werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung ob die Einsichtnahme gewährt werden kann, dem zuständigen Sachbearbeiter obliegt. 

Die Bearbeitungszeit durch uns beträgt in der Regel nur wenige Minuten. Gelegentlich kann es jedoch sein, dass weitere Recherchen durch uns erforderlich sind, in diesem Fall bearbeiten wir Ihren Antrag innerhalb von maximal zwei Tagen. Wir achten darauf, mögliche Rückfragen der zuständigen Stellen zu minimieren. Daher erhalten Sie Ihre Dokumente im Regelfall nach 2-14 Werktagen bequem per Post oder E-Mail. Hier können Sie den Grundbuchauszug und weitere Dokumente beantragen.

Über das Online Formular können Sie 7 verschiedene Arten von wichtigen Unterlagen zu Immobilien anfordern:

– Grundbuchauszüge
– Liegenschaftskarten
– Altlastenverzeichnis
– Teilungserklärung
– Baulastenverzeichnis
– Erschließungsbescheinigung
– Bebauungsplan

Die Kosten für den Service variieren je nach gewünschten Unterlagen und bewegen sich Rahmen von 25,00 – 30,00 €. Die gültigen Kosten werden Ihnen während der Beantragung ausgewiesen und können via Paypal, Lastschrift, Kreditkarte, oder Sofortüberweisung beglichen werden.

Für gewerbliche Kunden verstehen sich die Preise als Nettopreise. Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Gebühren zusätzlich zu unserem Serviceentgelt mit separater Rechnung erhoben werden. Im Allgemeinen belaufen sich diese 10-30 Euro. Bei besonders umfangreichen Auskünften ist jedoch auch eine Abrechnung nach Arbeitsaufwand oder Seitenzahl möglich. Bitte kontaktieren Sie uns vorab, sollten hierzu Unklarheiten bestehen. 

Wenn Sie sich für unseren digitalen Service entscheiden, statt persönlich in den Ämtern  vorstellig zu werden, sparen Sie sich nicht nur einen oder mehrere Wege. Wir recherchieren die für Ihr Anliegen zuständige Stelle, Sie müssen keine Termine reservieren, benötigen keinen Drucker, und müssen auch nichts per Post oder Fax versenden. Unser Online-Formular ist einfacher Sprache verfasst, und bietet ausführliche Erklärungen. Sie können verschiedenste Unterlagen mit wenigen Zusatzklicks anfordern. Zudem stellen wir sicher, dass Ihr Antrag die Anforderungen des Amtes bestmöglich erfüllt. Daher werden Ihre Unterlagen im Regelfall innerhalb kurzer Zeit ohne Rückfragen zu Ihnen nach Hause gesandt. Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch direkt bei der zuständigen Stelle beantragen, ohne unsere Dienstleistung zu nutzen. 

Ja, Sie können die Grundbuchauszüge auch in amtlich beglaubigter Form erhalten. Sie bestimmen im Antragsprozess, ob Sie die Beglaubigung wünschen oder nicht. Bitte beachten Sie, dass für beglaubigte Dokumente seitens der jeweiligen Ämter erhöhte Gebühren erhoben werden. 

Der Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns oberste Priorität. Alle Angaben die Sie über unser Formular tätigen werden verschlüsselt zu uns übertragen und unterliegen der Vertraulichkeit. Die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten erfolgt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags und der Erfüllung des an uns erteilten Auftrags sowie im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen. Für weitere Informationen zum Datenschutz bitten wir Sie, sich unsere Datenschutzerklärung anzusehen. 

Gern können Sie uns bei weiteren Fragen direkt kontaktieren oder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. 

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